RK-SHOOTING    Inh. Ronny Knorn 
                  Spür die Mündungsenergie                                       Schießevent mit Kal. 50 BMG                   12,7 x 99 mm NATO
 

Allgemeine Geschäftsbedingungen / Anmeldebedingungen

Mit Ihrer Anmeldung unterbreiten Sie mir ein verbindliches Angebot. Mit der Zusendung einer Rechnung erfolgt die Auftragsbestätigung und ich nehme dieses Angebot an. Sodann ist die maßgebliche Eventgebühr gemäß Beschreibung auf der Rechnung zu entrichten. Die konkrete Vergabe der Plätze erfolgt nach dem Zeitpunkt des Zahlungseinganges. Bis dahin ist eine Platzreservierung nicht verbindlich möglich. Eine gesonderte Bestätigung für den Zahlungseingang erfolgt nicht. Ist das Schießevent bei Anmeldung oder späterem Zahlungseingang bereits ausgebucht, werde ich Sie hierüber benachrichtigen. Sie können sodann vom Vertrag zurücktreten. Ihre bisherigen Zahlungen werden Ihnen in diesem Fall vollständig erstattet. Auf Ihren Wunsch können Sie auf eine Wartelist zu dem konkreten Schießevent gesetzt werden, da kurzfristige Stornierungen anderer Teilnehmer möglich sind. Ebenso können Sie mitteilen, dass Ihre Anmeldung im Falle der Ausbuchung des bisherigen Schießevent für eine zukünftig stattfindende Veranstalltung gleichen Inhalts fortgelten soll. Teilnehmerinformationen und Anfahrtsbeschreibung werden nach Eingang der Gebühr und in zeitlicher Nähe zur Durchführung übersandt. Ich behalte mir vor, insbesondere aufgrund einer zu geringen Teilnehmerzahl oder bei einer Erkrankung des Ausbilders das Schießevent abzusagen. Auch in diesem Fall erhalten Sie Ihre bisherigen Zahlungen, sofern Sie mir nicht mitteilen, dass die Anmeldung auch für zukünftige Veranstaltungen aufrechterhalten werden soll, in voller Höhe zurück. Foto- und Filmaufnahmen sind nur mit ausdrücklicher Genehmigung  des Veranstalters/Standaufsicht und nur zu privaten Zwecken erlaubt. Als Vertragssprache steht ausschließlich Deutsch zur Verfügung.


Haftung

Die Haftung auf Schadenersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Unmöglichkeit, Verzug, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung ist, soweit es dabei jeweils auf Verschulden ankommt, nach Maßgabe dieses Absatzes eingeschränkt. Der Teilnehmer nimmt auf eigene Gefahr und eigenes Risiko an der Veranstaltung teil. Er allein haftet ausschließlich für alle zivil- und strafrechtlichen Schäden. Der Teilnehmer haftet für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die durch ihn oder die von ihm benutzten Waffen verursacht werden. Der Teilnehmer verzichtet auf sämtliche Ansprüche - gleich welcher Art- aus Schadensfällen, Verletzungen oder Folgeschäden seiner Person, die im Zusammenhang mit der Teilnahme stehen. Soweit eine Haftung bestehen sollte, wird diese im Falle einer Haftung für leichte Fahrlässigkeit auf das doppelte der Eventgebühr summenmäßig begrenzt. Dies gilt nicht, wenn Sie nachweisen, dass bei Vertragsabschluss für mich ein höherer vertragstypischer Schaden vorhersehbar war, hinsichtlich dessen Versicherungschutz unüblich und für Sie nicht auf zumutbare Weise zu erlangen ist. In diesem Fall erhöhen sich die Haftungssummen in einem angemessenen Verhältnis zu dem nachgewiesen höheren, nicht auf zumutbare Weise versicherbaren Risiko. Der Teilnehmer versichert, dass er keine körperlichen oder geistige Einschränkungen aufweist, in einer psychisch stabilen Verfassung ist und dass diesbezüglich keine Vorerkrankungen diagnostiziert wurden. Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehme ich keine Haftung für die Inhalte externer Links. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich.


Sicherheitsregeln - Maßnahmen der persönlichen Sicherheit

Der Teilnehmer nimmt auf eigene Gefahr und eigenes Risiko an der Veranstalltung teil. Er allein haftet ausschließlich für alle zivil- und strafrechtlichen Schäden. Der Teilnehmer haftet für Personen-, Sach- und Vermögenschäden, die durch ihn verursacht werden.  Alle Teilnehmer folgen den Anweisungen des Ausbilders. Jeder Schütze ist für seinen Schuss selbst und uneingeschränkt verantwortlich sowie haftbar. Eine Haftpflichtversicherung die den erlaubten Besitz und den Gebrauch von Schusswaffen versichert wird dringend empfohlen! Gehörschutz und Schutzbrille ist Plicht!